4/5 - Gut
Das Business-Paket ist unlogisch: Das Auto eines Einzelgastes benötigt den gleichen Parkraum wie ein Auto,in dem 5 Gäste anreisen - die bezahlen jedoch 5 mal mehr! Das Entgelt für das Parken sollte nur fahrzeugbezogen erhoben werden.

Wir, Familie mit großen Kindern, können die Unterkunft uneingeschränkt empfehlen! Wir waren sehr zufrieden - auch mit dem personallosen Einchecken, Zimmerzugang etc. Sehr gerne wieder. Preis-/Leistungsverhältnis top!!!
Bewertet am 27. Juli 2025

Wir hatten ein schönes, helles und geräumiges Doppelzimmer. Sehr sauber!!!! Das Personal war freundlich und hilfsbereit, sehr angenehm. Wir haben das Abendessen im Restaurant eingenommen. Liebevoll eingedeckt, sehr gute Weinauswahl . Die Speisen, bis auf den Nachtisch, sehr lecker. Das Crêpe Suzette ...
Bewertet am 22. Okt. 2025

Angenehm neutral eingerichtetes Zimmer mit hervorragender Matratze. Bad mit Wanne. Habe sehr gut geschlafen. Super an den ÖPNV angebunden.
Bewertet am 24. Dez. 2025

Wir, Familie mit großen Kindern, können die Unterkunft uneingeschränkt empfehlen! Wir waren sehr zufrieden - auch mit dem personallosen Einchecken, Zimmerzugang etc. Sehr gerne wieder. Preis-/Leistungsverhältnis top!!!
Bewertet am 27. Juli 2025

Das Apartment ist modern und geschmackvoll eingerichtet, mit allen Annehmlichkeiten ausgestattet und strategisch gelegen, sodass Sehenswürdigkeiten gut erreichbar sind. Wir haben unseren Urlaub im Teutoburger Wald sehr genossen.
Bewertet am 23. Aug. 2025

Wie immer, ist alles in Ordnung und das Personal super freundlich und hilfsbereit.
Bewertet am 30. Okt. 2025
Alles vom bunten Ara bis hin zur gefleckten Kuh erwartet dich im schönen Zoo Safaripark Stukenbrock. Schau doch vorbei, während du in Schloss Holte-Stukenbrock zu Besuch bist! Mach einen Spaziergang durch den Wald oder besuche die Wellnesseinrichtungen der Gegend.
Während eines Aufenthalts in Schloss Holte-Stukenbrock lohnt sich ein Besuch von Safariland Stukenbrock jederzeit. Hier gibt es Spaß und Action pur!
Das Business-Paket ist unlogisch: Das Auto eines Einzelgastes benötigt den gleichen Parkraum wie ein Auto,in dem 5 Gäste anreisen - die bezahlen jedoch 5 mal mehr! Das Entgelt für das Parken sollte nur fahrzeugbezogen erhoben werden.
