Die gemĂŒtlich eingerichtete Ferienwohnung mit eigenem, ebenerdigen Eingang hat 50 mÂČ WohnflĂ€che und einen Parkplatz direkt an der Wohnung. Sie ist voll ausgestattet und verfĂŒgt ĂŒber einen Flur, KĂŒche mit Essbereich, Wohnzimmer, Badezimmer und ein Schlafzimmer.
Technische Ausstattung:
TV, WLAN, Mikrowelle, SpĂŒlmaschine (SpĂŒlmittel, GeschirrhandtĂŒcher), KĂŒhlschrank, Gefrierschrank, Backofen, Radio, Fön, Kaffeemaschine (Filter und Senseo), Wasserkocher und Toaster. Ebenfalls enthalten sind HandtĂŒcher und BettwĂ€sche.
Als Schlafmöglichkeiten dienen sowohl ein Doppelbett im Schlafzimmer, als auch ein GÀstebett (Zustellbett nach Bedarf) im Wohnbereich.
Eine ĂŒberdachte Terrasse mit Sitzgruppe und Markise ist direkt am Eingangsbereich.
FĂŒr Ihre FahrrĂ€der und den FahrradtrĂ€ger haben wir eine absperrbare Fahradgarage.
Lage:
Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer NĂ€he des Bostalsees, welcher innerhalb von 5 Minuten zu FuĂ zu erreichen ist.
Einkaufsmöglichkeiten bietet eine BĂ€ckerei đ„mit Cafeâïž (1,5km), Edeka und Nettomarkt in 4km Entfernung.
Zusatzinformation:
Der Bahnradweg St. Wendeler Land wurde 2023 eröffnet, der Radweg ist in unmittelbarer NĂ€he (650m -3minđČ)
Freizeitgestaltung:
Am Bostalsee: Schwimmen, Surfen, Segeln, Tretboot, SpielplĂ€tze, FuĂballgolf, Hochseilgarten, Fahrradfahren, Angeln, Joggen, Segway + E-Bike + E-Scooter mieten, Minigolf etc.
In der NĂ€he: Golfpark Bostalsee, Sommerrodelbahn, Rutschenparadies, Kino, Tierpark in Freisen, Keltischer Ringwall, Nahequelle mit kleinem Tierpark und Spielplatz (6km), Schaumbergalm mit Biergarten (10km), etc.
Zudem viele Wanderwege in der Umgebung.
Gastronomie:
Cafe mit FrĂŒhstĂŒcksmöglichkeit (400m, 1,4km, 1,8km)
Döner-Pizza (4km)
Mehrere Restaurants im Umkreis von 7km.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Gemeinde Nohfelden erhebt seit dem 01.01.2022 eine Tourismusabgabe. Diese betrÀgt 0,50⏠pro Person/pro Nacht.
Von der Entrichtung der Tourismusabgabe sind befreit:
a) Personen, die aus Anlass von Berufs-, Unterrichts- oder Ausbildungszwecken in dem Gemeindegebiet ĂŒbernachten,
b)Schwerbehinderte i.S.d. Schwerbehindertengesetzes mit einem Grad der Behinderung von 50 v. H. sowie eine Begleitperson, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Der Nachweis der Schwerbehinderung ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises zu fĂŒhren.
c)Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
d)Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Teilnehmer einer Ferienfreizeit (Ferienlager)
e)Patienten*innen der Mutter-Kind-Klinik Saarwald, Nohfelden
Die GebĂŒhr wird vor Ort entrichtet und an die Gemeinde abgefĂŒhrt.