Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit Kindern unter 18 Jahren anreisen, werden gebeten, beim Check-in den Reisepass des Kindes vorzulegen. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind anreist, ist neben dem Reisepass des Kindes außerdem ein vom anderen Elternteil unterschriebenes Dokument vorzulegen, in dem die Rechtmäßigkeit der Reise bestätigt wird. Die Unterschrift des abwesenden Elternteils ist notariell zu beglaubigen. Zusätzlich wird eine Kopie des Reisepasses des abwesenden Elternteils benötigt. In dem Fall, dass ein nicht erziehungsberechtigter Erwachsener mit einem Kind unter 18 Jahren anreist, wird eine Kopie der Pässe beider Elternteile sowie ein von den Eltern unterschriebenes Dokument benötigt, in dem die Rechtmäßigkeit der Reise bestätigt wird.