Freistehendes Haus. Großes Wohnzimmer (TV, DVD-Player und Heimkino) mit Sitzecke (Kamin). Offene Küche (Backofen, Induktionskochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle). Duschbad. WC. Kleine Bibliothek/Lounge (TV, Spiele, Schlafsofa). Waschküche (Waschmaschine). Obergeschoss: Schlafzimmer 1 (Doppelbett 140x190 cm), Schlafzimmer 2 (Doppelbett 140x190 cm), Schlafzimmer 3 (Doppelbett 140x190 cm), Schlafzimmer 4 (zwei Einzelbetten 90x190 cm), Duschbad, WC. Kinderbett verfügbar. Bettwäsche und Handtücher können gemietet werden. Optionale Endreinigung. Elektrische Fußbodenheizung (gegen Aufpreis). Privates, umzäuntes Grundstück mit Teich. Gartenmöbel, Sonnenliegen, Grill, Bouleplatz, Tischtennisplatte, Tischfußball. Spielzimmer. Speisekammer. Ein sehr komfortables Ferienhaus für Familien, komplett renoviert mit traditionellem Lehm- und Kalkputz. Eine 5000 m² große grüne Oase mit Teich (Angeln möglich) bietet den idealen Rahmen zum Entspannen. Das Moor von Sangsurière liegt nur wenige Schritte von diesem Ferienhaus entfernt, das sich im Regionalen Naturpark Cotentin-Sümpfe befindet.
Nicht im Preis inbegriffen: Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs.
Ausstattung: Kamin, Fernseher, Waschmaschine, Geschirrspüler, Mikrowelle, Gefrierfach, Bettwäsche (Miete), Haushaltswäsche (Miete), Babyausstattung, umzäuntes Grundstück, Gartenmöbel, Grill, Parkplatz, Terrasse, Garten, Garage, Haustiere erlaubt, freistehendes Haus, optionaler Reinigungsservice.
Zusätzliche Kosten (vor Ort zu zahlen):
Haustierzuschlag: 3 €
Einzelbettwäsche (Miete): 10 €
Doppelbettwäsche (Miete): 10 €
Endreinigung: 95 €
Handtücher und Haushaltswäsche (Geschirrtücher) werden gestellt (5 €).
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.