Zum Freizeitangebot vor Ort gehört Folgendes: Innenpool, Außenpool (je nach Saison geöffnet) und Whirlpool.
Kindern, die jünger als 18 Jahre alt sind, ist der Zutritt zu folgenden Einrichtungen nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet: Pool, Fitnesscenter oder Whirlpool.
Die unten aufgeführten Freizeitaktivitäten werden entweder vor Ort oder in der Nähe angeboten. Es können dabei Gebühren anfallen.