Erdgeschosswohnung mit 30 m² großem Garten
Die Residenz Le Bourg befindet sich in der Nähe der Haltestelle des kostenlosen Shuttlebusses, 100 m von den nächsten Geschäften und 600 m von den Skiliften entfernt.
Die Wohnung besteht aus:
– einem ersten Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten (90 x 190 cm),
– einem zweiten Schlafzimmer mit zwei Betten (80 x 190 cm),
– einem dritten Schlafzimmer mit zwei Etagenbetten (80 x 190 cm) und einem Ausziehbett (80 x 190 cm),
– einem großen, hellen Wohnzimmer mit Südausrichtung und Zugang zur Terrasse und zum 30 m² großen privaten Garten.
– Der Wohnbereich ist mit einem Schlafsofa und einer voll ausgestatteten Küche (Cerankochfeld, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler usw.) ausgestattet.
– einem Badezimmer mit Badewanne und separatem WC mit Waschbecken und Waschmaschine.
– einem Skiraum.
Gemeinschaftsparkplatz am Fuße der Residenz. Kein zugewiesener Parkplatz.
Die Vorteile dieser Ferienwohnung in den Bergen: Diese Ferienwohnung ist sehr hell und geschmackvoll eingerichtet. Sie werden sich wie zu Hause fühlen!
Die Residenz liegt in der Nähe aller Annehmlichkeiten und ist ideal gelegen. Der Außenbereich und der Wohnbereich sind nach Süden ausgerichtet. Sie genießen einen herrlichen, unverbauten Blick auf die Berge.
Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Agentur Salle les Alpes.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Handtücher: 7,90 €.
- Bettwäsche (Bettdecke): 10,90 €.
- Bettwäsche (Doppelbett): 12,90 €.
- Babyset: 19,90 €.
- Mini-WLAN-Miete pro Woche: 39 €.
- Badematte: 3,90 €.
- Geschirrtücher: 2,90 €.
- Servicegebühr T4: 86 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.