Das Apartment Portofino 2 ist ein gemütliches Refugium in Vilamoura, ideal für diejenigen, die einen entspannenden Urlaub am Meer suchen, und bietet Komfort, Charme und eine privilegierte Lage.
Das Wohnzimmer ist hell und einladend und bietet einen perfekten Raum zum Ausruhen oder Zusammensein, mit integriertem Essbereich und direktem Zugang zur Veranda, was eine angenehme Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich schafft.
Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, das ruhige Nächte garantiert. Das Badezimmer ist modern und funktional, ausgestattet mit einer komfortablen Duschzone.
Die Küche ist vollständig ausgestattet, praktisch und funktional und ermöglicht es, während des Aufenthalts mühelos Mahlzeiten zuzubereiten.
Außen lädt die möblierte Veranda dazu ein, Momente an der frischen Luft zu genießen, sei es für ein Frühstück in der Sonne oder zum Entspannen am Ende des Tages.
Die Wohnung befindet sich in Vilamoura, in der Nähe des Yachthafens, Restaurants, Geschäfte, Unterhaltung und einige der schönsten Strände der Algarve.
Der Umzugstag dieser Immobilie ist am Donnerstag (es kann jedoch in der Nebensaison Flexibilität geben).
Wenn Ihre Flüge bereits gebucht sind oder Ihre Termine fest sind und nicht mit dem üblichen Umzugstag der Immobilie übereinstimmen, bitten wir Sie, uns vor der Buchung eine Anfrage zu senden, um zu bestätigen, ob die Termine akzeptiert werden können.
Diese Unterkunft ist selbstversorgend. Zur größeren Bequemlichkeit können Lebensmittelkörbe (zusätzliche Kosten) im Voraus reserviert werden.
Einen Mietwagen zu mieten ist für Ihren Aufenthalt nicht erforderlich, angesichts der Lage der Unterkunft. Dennoch können wir Ihnen gerne bei der Reservierung helfen, falls Sie interessiert sind. Wir können auch Transfers organisieren, falls erforderlich.
Kaution für Gruppen: € 150 Pro Gast, mit Zahlung per Kreditkarte oder Debitkarte bis 2 Wochen vor der Ankunft.
Bitte beachten Sie, dass die Belegung dieser Unterkunft 2 Gäste beträgt
Jedoch ist es möglich, 2 weitere Gäste aufzunehmen, die in Zusatzbetten untergebracht werden
Gemäß der geltenden Gesetzgebung können Tourismusgebühren erhoben werden.