Meine Onlinebuchung (Buchungsnr. 54030143) erfolgte am 11.09.2023 um 22:44 Uhr.
Um 22:50 Uhr standen wir (meine Frau ich) mit Auto, 2 E- Bikes und 2 Koffern vor der schon seit 21:00 Uhr verschlossenen Hotelpforte.
Um Kontakt aufzunehmen, riefen wir eine von drei Telefonnummern an. Ein Herr Denninger hatte zwar noch ein DZ für uns, falls wir die Buchungsnr. fotografieren würden (die sich nur auf dem Handy befand) u. auch den Ausweis. Das Ganze sollten wir ihm schicken, nach einer Überprüfung bekämen wir dann von ihm einen Code für einen hinterlegten Zimmerschlüssel.
Da sich das Ganze nach "Immer Später"und Komplikationen anhörte, bezogen wir kurzerhand das benachbarte IBIS-Hotel, ohne nochmals anzurufen.
Eine Nachricht an uns um ca. 23:25 Uhr von Herrn Denninger lies sich unter anderem folgendermaßen: .."da wir ja gebucht hätten, müßten wir das Zimmer bezahlen, auch wenn wir es nicht beziehen würden."
Auch nach einigen Schriftwechseln bestand er darauf.
Frage nun an Sie: Zwischen Buchung und Stornierung lagen nur ca 50 Minuten. Unserer Meinung nach war es etwas überzogen, den vollen Preis für eine nicht in Anspruch genommene Leistung zu verlangen. Vor allem nach einer so kurzfristigen Korrktur unsererseits.
Mit 103,00 €, die wir zahlen mußten, standen wir nun im Minus und einer entsprechenden Laune.
Wir sind der Meinung, daß Ganze geklärt werden sollte. Eine Rückvergütung wäre sicherlich angebracht.
MfG Peter Schmidt