Das Beauregard Accommodation wurde erst kĂŒrzlich eröffnet und verfĂŒgt ĂŒber drei eigenstĂ€ndige Cottages, die geschmackvoll eingerichtet sind und sich auf einem 5 Hektar groĂen, kĂŒrzlich angelegten GrundstĂŒck befinden. Ob im Urlaub, fĂŒr einen besonderen Anlass oder auf GeschĂ€ftsreise, werden Sie eine elegante, komfortable und gut ausgestattete Ferienhaus zu genieĂen. Auf der TĂŒrschwelle von Auckland, ist die Region Matakana aber eine Welt entfernt von den groĂen Lichter der Stadt. Beauregard Unterkunft bietet Ihnen den perfekten Ausgangspunkt zur Erkundung dieser magischen Region. Es gibt 3 Stand-Alone-Selbstversorger-Cottages mit Parkplatz direkt vor. Jedes 40m2 HĂŒtte verfĂŒgt ĂŒber ein separates Schlafzimmer mit einem Doppelbett. ZusĂ€tzlich gibt es ein Doppel-ausziehbares Sofa im Wohnbereich. Die FerienhĂ€user sind frisch renoviert und schön eingerichtet mit einer voll ausgestatteten KĂŒchenzeile (mit Gasherdplatten, KĂŒhlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher und Toaster), einen Wohnbereich und ein separates Bad. BettwĂ€sche (BettwĂ€sche und HandtĂŒcher) vorgesehen sind. Es gibt einen gemeinschaftlichen Grillplatz fĂŒr die 3 Cottages mit einem groĂen Tisch und BĂ€nken. Egal, ob Sie im Sommer oder im Winter zu besuchen, bietet die Matakana Coast Bereich eine breite Palette von AktivitĂ€ten von schwelgen in gutes Essen und Wein zu bewundern Kunst und Handwerk oder die Entdeckung der schönen Wanderungen in der Natur und StrĂ€nde der Region.
Spezielle Bedingungen:
Die maximale Belegung Spezifikation muss strikt eingehalten werden. Die Maximalbelegung betrĂ€gt 3 Personen pro Cottage (fĂŒr die dritte Person wird ein Aufpreis berechnet, der bezahlt werden muss). Rauchen und Haustiere sind in der Unterkunft nicht gestattet.
Extras: BettwĂ€sche (inklusive); Petanque Court (im Lieferumfang enthalten); Eisen und Brett (enthalten); Krokett-Set (enthalten); HINWEIS: Unter der Tradition von Kiwibach wird von Ihnen erwartet: Reinigen Sie das Haus und spĂŒlen Sie das Geschirr ab, bevor Sie gehen.
Bitte beachten Sie auch, dass an Feiertagen an Wochenenden ein Mindestaufenthalt von drei NĂ€chten gilt. WĂ€hrend der Haupt- und Hochsaison mindestens zwei NĂ€chte, sofern nicht kurzfristig verfĂŒgbar.