Auslandskrankenversicherung
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Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung ist eine zusätzliche Krankenversicherung, die in der Regel auch in außereuropäischen Ländern gilt, wo der EU-Krankenversicherungsschutz nicht mehr greift. Sie gilt deshalb als Teil des Reiseversicherungsschutzes insbesondere bei Fernreisen. So kann man bei einem Krankheitsfall im außereuropäischen Ausland mit Arzt- oder Krankenhausbesuch danach einen Großteil der vor Ort selbst gezahlten Kosten zurückerstattet bekommen.https://a.travel-assets.com/findyours-php/viewfinder/images/res40/178000/178347.jpg” alt=”auslandskrankenversicherung-1024×561.jpg”>
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung macht in jedem Fall Sinn, wenn man eine Reise ins außereuropäische Ausland plant, wo der reguläre Versicherungsschutz von daheim nicht mehr gilt. Auch wenn man es sich natürlich nicht wünscht, kann während des Urlaubs immer mal etwas passieren, und selbst ein kurzer Arztbesuch kann teuer werden, von einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt oder einer Operation ganz zu schweigen. Auslandkrankenversicherungen sind normalerweise günstig und können entweder für ein ganzes Jahr, oder aber nur für die Dauer einer speziellen Reise abgeschlossen werden. Man sollte lediglich sichergehen, dass das Urlaubsziel auch wirklich von dem Versicherungsschutz abgedeckt ist – was aber auf die meisten Länder zutrifft. Plant man, mehrmals jährlich eine Fernreise zu unternehmen, ist eine ganzjährige Auslandskrankenversicherung die günstigste Variante.
Wo kann ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen und wie funktioniert sie?
Am besten erkundigt man sich bei seiner regulären Krankenversicherung, ob diese Kooperationspartner für eine Auslandskrankenversicherung hat. Oftmals kann man so für ein ganzes Jahr für nur ein paar Euro eine Zusatzversicherung abschließen, die praktisch alle Krankheitsfälle und Unfälle im außereuropäischen Ausland abdeckt. Es gibt aber auch weitere Anbieter einer Auslandskrankenversicherung. Sollte dann wirklich mal etwas passieren, muss man normalerweise in Vorkasse gehen, kann jedoch nach der Rückkehr die Rechnungen bei der Auslandskrankenversicherung einreichen und danach den Großteil der Kosten laut Vertrag zurückbekommen. Zu beachten ist, dass man sich bereits am Urlaubsort alle Nachweise über die Behandlung aushändigen lässt, da es im Nachhinein schwierig werden kann, sie zu erhalten.”
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