Negativ überrascht über eine Position auf der Rechnung: Recht zur Saunanutzung! Was soll das?
Kommentar von Hotelmanagement
26.09.2023 von Dorint Team Weimar, Hotelmanagement
Lieber Gast,aufgrund unterschiedlicher Steuersätze darf die Nutzung der Sauna nicht mehr im Übernachtungspreis inkludiert werden, genau wie das Frühstück auch. Bei Business-Gästen kommt erschwerend hinzu, dass die Nutzung der Sauna steuerrechtlich vom Arbeitgeber nicht erstattet und als Reisekosten geltend gemacht werden darf. Die Finanzbehörden rechnen dies der privaten Lebensführung zu. Waren Sie also nicht geschäftlich bei uns zu Gast, haben wir nur steuerlich korrekt einen bestimmten Betrag für Saunanutzung vom gebuchten Übernachtungspreis abgesplittet. Diese Dinge haben sich die Finanzbehörden ausgedacht, wir versuchen lediglich, sie möglichst korrekt umzusetzen. Dass es uns nicht gelungen ist, das verständlich zu vermitteln, bedauern wir und entschuldigen uns für Ihren unnötigen Ärger.Wir werden in jedem Fall weiter an der Optimierung der Gastkommunikation arbeiten und hoffen, Sie dennoch gelegentlich wieder zu unseren Gästen zählen zu dürfen.Herzlichst, Ihr i.V. Stefan Seiler, Hoteldirektor & das Dorint Team Weimar